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iServices – was bedeutet das?

Die International Family Law Group ist in vielen Bereichen tätig. Wir arbeiten für Mandanten, Kinder, Regierungen, gemeinnützige Organisationen und andere Anwaltskanzleien.

Hier sehen Sie eine Zusammenfassung. Zu den meisten Punkten finden Sie weiterführende Darstellungen auf anderen Seiten. Wenn Sie genauer wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, kontaktieren Sie uns bitte.

Kinder betreffende Verfahren mit internationalem Bezug: Hierzu zählen Kindesentführungen, Anträge für den dauerhaften Umzug von Kindern ins Ausland, Anerkennung ausländischer Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsentscheidungen, Anträge auf Genehmigung eines Auslandsurlaubs eines Kindes, Durchsetzung von Kindesunterhalt im Ausland.

Kinder betreffende Verfahren: Hierzu zählen Anträge auf Aufenthaltsbestimmung, Umgang, elterliches Sorgerecht, Kindesunterhalt, Vaterschaftsanerkennungen und Ehelichkeitserklärungen

Finanzielle Regelung gescheiterter Beziehung. Dazu zählen finanzielle Arrangements vor und während der Ehe sowie bei Trennung oder Scheidung, Beendigung eingetragener Lebenspartnerschaften sowie für unverheiratet Zusammenlebende. Wir prüfen Vermögensangaben, insbesondere in Trusts und Gesellschaften sowie Offshore-Anlagen gehaltenes Vermögen. Wir beraten darüber, was ein faires Ergebnis wäre. Wir entwerfen Eheverträge und Verträge für Lebensgemeinschaften.

Internationale Finanzangelegenheiten und gerichtliche Zuständigkeit. Dazu zählt auch Forum Shopping, d.h. Beratung darüber, in welchem von mehreren in Betracht kommenden zuständigen Ländern, Scheidungs- oder sonstige Verfahren eingeleitet werden sollten, weil die Rechtslage dort am günstigsten ist. In Europa ist es wegen der Brüssel II-Verordnung wichtig, sehr schnell zu handeln. Wir arbeiten eng mit Anwälten im Ausland zusammen. Wir kümmern uns um die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen im Ausland sowie um die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen hier. Wir beraten über die Anerkennung ausländischer Ehen und Scheidungen.

Scheidung und Scheitern von Beziehungen: Wir beraten bezüglich sämtlicher Aspekte von Scheidung, Trennung und Ungültigkeit der Eheschließung, über die Beendigung eingetragener Lebenspartnerschaften und das Scheitern der Beziehung unverheirateter Zusammenlebender.

Lösung durch außergerichtlichen Vergleich: Wir setzen uns dafür ein, zu außergerichtlichen Lösungen zu kommen. Deshalb arbeiten wir mit Mediatoren, direktiven Mediatoren und kollaborativen Anwälten zusammen. Wir bemühen uns um eine frühzeitige neutrale Einschätzung. Unsere Rechtsanwälte sind sehr erfahren und geschickt im Aushandeln außergerichtlicher Vergleiche. Erforderlichenfalls können wir Kontakte zu Ehe- und Lebensberatern vermitteln. In manchen Fällen geht es nicht ohne gerichtliche Entscheidung. Meistens geht es aber auch ohne. Wir können unseren Mandanten helfen, ihre Streitigkeiten ohne eine Endverhandlung beizulegen.

Dienste für andere Anwaltskanzleien und andere Organisationen. Dank unseres Fachwissens können wir verschiedene Dienste anbieten. Wir handeln als Londoner Vertreter für englische, britische und ausländische Anwaltskanzleien in Familiensachen mit Auslandsbezug und komplexen Inlandsverfahren. In komplexen Fällen sind wir als Berater anderer Anwaltskanzleien tätig. Als Fachanwälte sind wir für langjährige Mandanten anderer Anwaltskanzleien tätig, die auf unser besonderes Fachwissen angewiesen sind. Außerdem bieten wir hausinterne Vorträge und Präsentationen. Auch Unternehmen, die Fragen zu internationalen Aspekten des Familienrechts haben, die ihre Führungskräfte betreffen, wenden sich an uns.